massgebender Verkehrswert bis Fr. 250‘000 5.0% massgebender Verkehrswert von Fr. 250‘001 bis 500‘000 4.5% massgebender Verkehrswert von Fr. 500‘001 bis 750‘000 4.0% massgebender Verkehrswert ab Fr. 750‘001 3.5% Von den so berechneten Werten kann die Veranlagungsbehörde um bis zu 10 Prozent nach oben oder nach unten abweichen. Damit soll den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles angemessen Rechnung getragen werden können (Alter der Schätzung / örtliche Verhältnisse / Alter, Ausstattung und Zustand der Liegenschaft, sofern diese in der Verkehrswertschätzung nicht schon berücksichtigt worden sind).