2.2.3 Die aktuelle Version dieser Weisung datiert vom 7. November 2014 und hat die vorher - auch im Zeitpunkt der angefochtenen Steuerveranlagung - geltende Weisung vom 19. Mai 2011 per sofort ersetzt, wobei die neue Version ausdrücklich auf alle noch pendenten Fälle - und damit auch auf den vorliegenden - Anwendung findet (Ziff. 6 Weisung). In dieser Weisung wird die Praxis der Steuerverwaltung konkretisiert, wonach Grundlage für die Berechnung des Eigenmietwerts der amtliche Verkehrswert ist.