Diese Definition deckt sich grundsätzlich mit der Umschreibung des Eigenmietwerts im DBG: Entscheidend ist auch hier der Marktmietwert. 2.2.2 Art. 24 Abs. 3 StG beauftragt die Staatssteuerkommission ausdrücklich mit dem Erlass der für eine gleichmässige Bemessung des Eigenmietwertes selbstbewohnter Grundstücke nötigen Richtlinien. Diesem Auftrag ist die Staatssteuerkommission mit dem Erlass der Weisung über die Festsetzung der Mietwerte für selbstgenutzte Liegenschaften (Eigen-