Die Festlegung des Eigenmietwerts für die Bemessung der direkten Bundessteuer leitet sich somit im Kanton Appenzell Ausserrhoden letztlich von den kantonalrechtlichen Grundlagen ab. Daher ist im Folgenden auch im vorliegenden Verfahren, das den Bereich der direkten Bundessteuer betrifft, auf die einschlägigen kantonalrechtlichen Grundlagen näher einzugehen. 2.2 Grundlagen zur Festlegung des Eigenmietwerts im Kanton Appenzell Ausserrhoden