Gemäss ständiger Praxis akzeptiert die Eidgenössischen Steuerverwaltung die von den Kantonen für die kantonalen Steuern festgelegten Eigenmietwerte auch für die Bemessung der direkten Bundessteuer, sofern diese gemäss den periodischen, stichprobeweisen durchgeführten Erhebungen im kantonalen Durchschnitt nicht unter 70% des Marktmiet-