Seite 5 lichen Verhältnisse festzulegen ist (ZWAHLEN, in: Zweifel/Athanas [Hrsg.], Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I/2a, 2. Auflage, Basel 2008, N 25 zu Art. 21). Weitere konkretisierende Vorschriften zur Festlegung des Eigenmietwerts finden sich im DBG nicht. 2.1.3 Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14) schreibt den Kantonen die Besteuerung des Eigenmietwerts ebenfalls zwingend vor (Art. 2 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 StHG).