Weil die vom Beschwerdeführer eingereichte Beschwerde die Veranlagung sowohl der Staats- und Gemeindesteuern als auch der direkten Bundessteuer betrifft, wurde sie mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in zwei formell getrennte, aber gleichzeitig behandelte Verfahren aufgeteilt (O5V 14 5 und O5V 14 7). Das vorliegende Verfahren O5V 14 7 betrifft die Veranlagung der direkten Bundessteuer. 2. Materielles 2.1 Rechtsgrundlagen im Bundessteuerrecht