und abschliessend den Standpunkt vertrat, das ausserrhodische System der Mietwertbestimmung selbstbewohnter Einfamilienhäuser müsse vollständig neu überdacht und die Verknüpfung von Verkehrs- und Mietwert aufgeben werden. I. Am 13. Mai 2015 wurde die Sache in der fünften Abteilung des Obergerichts in Abwesenheit der Parteien abschliessend beraten und darüber entschieden. J. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie auf die Vorbringen der Parteien in den Rechtschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen.