Gegenstand direkte Bundessteuer 2012 (Ermittlung Eigenmietwert) Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die angefochtenen Veranlagungsverfügungen der Staats- und Gemeindesteuern 2012 sowie der Direkten Bundessteuern 2012 betreffend steuerbaren Einkommens seien aufzuheben und zur Ermittlung des gesetzlich korrekten Eigenmietwertes an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter seien die angefochtenen Veranlagungsverfügungen so abzuändern, dass beim Einkommen der Eigenmietwert von einem auf dem Markt zu erzielenden Mietertrag von CHF 30‘000 pro Jahr ausgegangen wird.