5. Zustellung an den Beschwerdeführer über dessen Anwalt und die Beschwerdegegnerin. Im Namen der 5. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtsvizepräsident: Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. Walter Kobler lic. iur. Monika Epprecht versandt am: 22.07.15 Seite 8