Die IV-Stelle hat ihren Sitz in Herisau. Dort befinden sich ihre Amtsräume, die ihr für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt wurden. Die Mitarbeitenden der IV-Stelle erledigen ihre Arbeit grundsätzlich am Sitz der IV-Stelle. Dies ist zwar, soweit ersichtlich, in keinem Erlass festgeschrieben, kann aber aus einem ungeschriebenen Grundsatz des Verwaltungsrechts abgeleitet werden. Dieser Grundsatz scheint so klar zu sein, dass sich auch die Literatur damit noch nicht befasst hat.