RA B___ wurde freigestellt, am Gespräch teilzunehmen. Gleichzeitig wurde RA B___ gebeten, einen Besprechungstermin mit dem Case Manager zu vereinbaren20. - Im Schreiben vom 28. August 2014 hielt die IV-Stelle fest, sie sei weder vom Gesuchsteller noch von RA B___ kontaktiert worden, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. RA B___ wurde in der Folge aufgefordert, bis spätestens 19. September 2014 einen Termin für das Gespräch zu fixieren. Nebenbei hielt die IV-Stelle an Herisau als Durchführungsort für das Gespräch fest21. - In seinem Brief vom 10. September 2014 teilte RA B___