Am 14. Mai 2014 ging bei der IV-Stelle die Vollmacht des Gesuchstellers an RA B___ ein. Zudem erklärte RA B___ in seinem Begleitbrief, usanzgemäss finde die Sitzung in den Räumlichkeiten des Anwaltes statt19. - Mit Antwortbrief vom gleichen Tag bestätigte die IV-Stelle den Eingang der Vollmacht und hielt im Übrigen an Herisau als Ort für das Gespräch fest. RA B___ wurde freigestellt, am Gespräch teilzunehmen.