a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei die Rechtsverweigerung festzustellen und die Vorinstanz anzuweisen, den Beratungstermin für das Assessmentgespräch in den Räumen des unterzeichnenden Rechtsanwaltes in Zürich anzusetzen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz. b) der Beschwerdegegnerin: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt