Wenn also auf diese höheren approximativen Unternehmenswerte gemäss E-Mail vom 2. September 2014 für 2010 von rund Fr. 1.8 Mio. und für 2011 von rund Fr. 2.4 Mio. abgestellt würde, würde sich die Rendite bei einer Ausschüttung 2010 von Fr. 176'000.-- auf 9.78% und bei einer Ausschüttung 2011 von Fr. 310'000.- auf 12.92% belaufen; letzterer Wert wäre durch die sog. Nidwaldner-Praxis noch gedeckt, da kleiner als 15%, würde der (neuen) st.gallischen Praxis und der Praxis des Bundesgerichts aufgrund eines Wertes von grösser als 10% jedoch nicht entsprechen.