Seite 9 Wegleitung der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer (Kreisschreiben Nr. 28 vom 28. August 2008) und nicht nach Rz. 32 f. dieser Wegleitung ermittelte. Unbestrittenermassen kann ein Unternehmen nach verschiedenen Methoden bewertet werden (Urteil des Bundesgerichts 2C_504/2009 vom 15. April 2010 Erw. 3.2). Dabei gilt, dass neugegründete Aktiengesellschaften nach Rz. 32 der Wegleitung für das Gründungsjahr und die Aufbauphase (allein) nach dem Substanzwert zu bewerten sind.