2.3 und 2.4; vgl. zur Frage der Bindungswirkung auch Rz. 1232 ff. der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO [WSN] zu Art. 23 AHVV).