5. Zustellung an die Beschwerdeführerin über deren Vertreterin, die Vorinstanz und an das Bundesamt für Sozialversicherung. Im Namen der 5. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtspräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ernst Zingg lic. iur. Joachim Kürsteiner versandt am: 14.07.15 Seite 13