5.4 Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob A___ in den Jahren 2010 und 2011 ein angemessenes Gehalt bezog, da die Aufrechnung der Dividendenzahlung als Lohn nur in Frage kommt, falls kumulativ ein unangemessen tiefer Lohn und gleichzeitig eine offensichtlich überhöhte Dividende ausgerichtet wurde, worauf das Bundesgericht in einem kürzlich ergangenen und in der Presse (St. Galler Tagblatt, Ausgabe vom 9. Mai 2015, S 21) kommentierten Urteil hinwies (9C_837/2014 vom 8. April 2015 Erw. 2.3).