4.2 Dieses Urteil wurde u.a. zitiert in BGE 136 V 258 sowie in den Urteilen des Bundesgerichts 9C_688/2011 vom 15. November 2012 Erw. 3.2 und 4 sowie 9C_354/2013 vom 18. Juni 2013 Erw. 1, ferner im Urteil 9C_669/2011 vom 25. Oktober 2012 Erw. 2.6, wonach die Rechtsprechung gemäss BGE 134 V 297 nach dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II weiterhin anwendbar sei, da die im Bundesrecht getroffene Regelung der privilegierten Dividendenbesteuerung vom Gehalt her mit der in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bereits früher eingeführten Regelung übereinstimme.