B.5 Gemäss Revisionsbericht vom 12. Dezember 2013 ergab die Arbeitgeberkontrolle 2010 eine Dividende von Fr. 176'000.--, wobei aber nach neuer Praxis nur 10% vom Unternehmenswert oder ein Betrag von Fr. 30'323.-- zulässig sei. Deshalb sei die ausgewiesene Dividende im Umfang von Fr. 145'677.-- überhöht und 50% davon oder Fr. 72'839.-- in Lohn umzuqualifizieren. Gemäss Revisionsbericht gleichen Datums betrug die Dividende 2011 Fr. 310'000.--, wobei nur Fr. 46'036.-- zulässig seien. Die ausgewiesene Dividende sei damit um Fr. 263'964.-- überhöht und 50% oder Fr. 131'982.-- in Lohn umzuqualifizieren.