Infolge der Rückweisung der Streitsache an die Vorinstanz zur Vornahme ergänzender Abklärungen und anschliessender Neuverfügung kann im vorliegenden Verfahren die Frage (noch) offen bleiben, wie es sich damit verhält, insbesondere, ob im Vorgehen des Beschwerdeführers eine Steuerumgehung zu erblicken ist oder nicht. Die für die Beantwortung dieser Frage notwendige konkrete Gesamtwürdigung der Umstände kann erst abschliessend stattfinden, nachdem feststeht, ob auch die umstrittenen Lohnzahlungen tatsächlich zu Einkommen des Beschwerdeführers geführt haben oder nicht. 3. Kosten und Entschädigung