Häufig werden nicht nur keine Sozialversicherungen, sondern auch keine Steuern bezahlt. Typischerweise werden mit der Bestimmung Erwerbstätigkeiten wie Hausdienstarbeit, saisonbedingte Gelegenheitsarbeiten, die Erfüllung von pflegerischen Aufgaben in Privathaushalten, Arbeiten in der Reinigungsbranche, Gastronomie, Tourismus, Landwirtschaft, erfasst. Auf diesen Personenkreis zielt die Bekämpfung der Schwarzarbeit in erster Linie.