Gleichzeitig steht fest, dass die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen mit Bestätigung vom 10. Mai 2013 die zunächst für die Periode 2011 erhobene Quellensteuer ungeachtet dieser steuerlichen Qualifikation bei der Firma_3 offenbar wieder rückverbucht hat (act. 2/6). Aus welchem Grund eine Stornierung der erhobenen Quellensteuer bei der Sozialversicherungsanstalt erfolgte, ist aus den vorhandenen Akten nicht ersichtlich.