Seite 9 Ob die vorgelegten Zahlen mit dem genehmigten und geprüften Jahresabschluss übereinstimmen, welcher von der Firma_2 für ihre eigene Steuererklärung bereits ursprünglich so eingereicht wurde oder ob es sich um eine nachträgliche Korrektur handelt, ist auch hier nicht aktenkundig. Die Darstellungen der Parteien widersprechen sich in diesem Punkt. Es lässt sich den vorhandenen Akten nicht entnehmen, ob die Steuerbehörden des Kantons St. Gallen sich bei der Veranlagung der Unternehmung auf diese oder andere Zahlen abgestützt haben.