Steuerbare Einkünfte sind somit immer Vermögenszugänge, aber nicht jeder Vermögenszugang stellt auch steuerbares Einkommen dar. Vermögenszugänge sind nur dann einkommensbildend, wenn sie zu einer Zunahme der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen führen (REICH, a.a.O., S. 114, Ziff. 2.2.3).