Gleichzeitig mit der Beschwerde gegen die Veranlagung der direkten Bundessteuer hat der Beschwerdeführer auch eine Beschwerde gegen die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern eingereicht. Mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen Seite 4 wurden die zwei separaten Beschwerden in zwei formell getrennte, aber gleichzeitig behandelte Verfahren aufgeteilt (O5V 14 8 und O5V 14 10). Das vorliegende Verfahren O5V 14 10 betrifft die Veranlagung der direkten Bundessteuer. 2. Materielles 2.1 Vorbemerkungen