Die aktuelle Liste ist abrufbar auf https://www.edk-ost.ch/sites/default/ files/rsa_edk-ost_anhang_1_SJ22-23_def.pdf (zuletzt abgerufen am 14. Dezember 2022). Daraus ist ersichtlich, dass das Gymnasium B. darin nicht aufgeführt ist. Die Vorinstanz hat im angefochtenen Entscheid bzw. in ihrer Stellungnahme zudem zu Recht ausgeführt, dass das Gymnasium B. in C. auch nicht im Verzeichnis der Schulen, deren Maturitätszeugnisse gemäss der Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV, SR 413.11) anerkannt sind, enthalten ist. Es ist auch nicht ersichtlich, dass anderweitige Vereinbarungen über den Besuch dieses Gymnasiums zwischen den Kantonen