Seite 4 Regionalen Schulabkommens und damit für die Festlegung, für welche Bildungsangebote das Schulgeld vom Kanton generell übernommen werde, zuständig sei. Demgegenüber liege die Zuständigkeit für die Zuweisung einer Schülerin oder eines Schülers an eine ausserkantonale Mittelschule, für welche das Departement nicht im Rahmen des Regionalen Schulabkommens die Zahlungsbereitschaft erklärt habe, beim Amt für Mittel- und Hochschulen.