H. Mit Schreiben vom 21. September 2022 (act. 17) teilte die Verfahrensleitung den Beteiligten mit, dass es aus ihrer Sicht als zweifelshaft erscheine, ob das Amt für Mittel- und Hochschulen und Berufsbildung befugt sei, Verfügungen im Bereich der Übernahme des Schulgelds für ausserkantonale Schulen zu erlassen. Dazu liessen sich die Vorinstanz mit Schreiben vom 11. Oktober 2022 (act. 21) und die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 13. Oktober 2022 (act. 22) vernehmen. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen