a) der Beschwerdeführer: 1. Es sei der Entscheid des Departements Bildung und Kultur vom 2. Februar 2022 betreffend Gesuch um Übernahme Schulgeld am Gymnasium B. für A1. vollumfänglich aufzuheben und es sei der Kanton Appenzell Ausserrhoden zu verpflichten, den Beschwerdeführern Schulgeld für das 2. Semester 2020/2021 im Betrag von Fr. 10'833.-- und ab dem 1. Semester 2021/2022 bis zum Abschluss der Ausbildung am Gymnasium B., Lernort C., als Vorbereitung zur Erlangung der schweizerischen Maturität durch die Beschwerdeführerin 1, längstens aber bis zum 31. Januar 2023, im