1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 5. Januar 2021 (recte 2022) wird aufgehoben und die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin aufrechterhalten. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Die Vorinstanz wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von CHF 2‘800.20 (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) zu bezahlen. 4. Die Vorinstanz hat der Beschwerdeführerin für das Rekursverfahren eine Parteientschädigung von CHF 1'500.00 (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) zu bezahlen.