Sie engagierte sich über viele Jahre hinweg beruflich und betreute die drei Kinder. Damit und aufgrund der langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz geht eine gewisse Entfremdung von Kroatien einher. Die Beschwerdeführerin hat zwar noch Verwandte in Kroatien, doch kann angesichts der sporadischen Besuche nicht gesagt werden, dass noch eine enge Verbundenheit zu Kroatien besteht und sie sich aufgrund ihrer sozialen Kontakte ohne Weiteres wieder gut einleben kann. Auch in Bezug auf ihre berufliche Integration in Kroatien kann wegen ihres Alters und ihrer Gesundheit keine positive Prognose gestellt werden.