Es sei denn auch im MEDAS-Gutachten vom 29. Juli 2016 eine (unbestimmte) Persönlichkeitsstörung festgestellt worden, die sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirke. Es sei jedoch nicht festgestellt worden, ob diese Persönlichkeitsstörung durch die Scheidung entstanden sei, wobei offensichtlich sei, dass mit der Trennung ein Riss im Lebensplan der Beschwerdeführerin entstanden sei. In Bezug auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen