Am 5. Juni 2001 trat die Beschwerdeführerin bei der H. ein. Aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Bedingungen musste das Unternehmen jedoch die Produktionskapazitäten anpassen und löste das Arbeitsverhältnis per Ende Dezember 2001 wieder auf (act. 2.6). Vom 1. August 2012 bis 31. Oktober 2012 war die Beschwerdeführerin in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der I. angestellt (act. R3.1). Danach arbeitete sie vom 19. August 2014 bis 6. März 2015 im Rahmen einer Integrationsmassnahme als Teilzeitmitarbeiterin im Projekt J. (act.