G. Nach gewährter Akteneinsicht beantragte die Beschwerdeführerin am 8. April 2022, das Verfahren bis zum Urteil im Beschwerdeverfahren O3V 22 1 (Leistungen der Invalidenversicherung) zu sistieren. Replicando führte sie zudem aus, dass die Verhältnismässigkeit des Widerrufs der Niederlassungsbewilligung im vorliegenden Fall zu verneinen sei (act. 9). Dagegen reichte die Vorinstanz keine Einwände ein. Seite 3 H. Mit Urteil vom 13. Dezember 2022 wies das Obergericht die Beschwerde im Verfahren O3V 22 1 betreffend Leistungen der Invalidenversicherung ab (act. 12).