C. Gegen diese Verfügung liess A. (vertreten durch RA AA.) mit Eingabe vom 29. April 2021 beim Departement Inneres und Sicherheit Rekurs erheben mit dem Antrag, die Verfügung sei aufzuheben und der Rekurrentin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu bestellen (act. R1). Die verfügende Behörde reichte am 25. Mai 2021 eine Rekursvernehmlassung ein (act. R3), worauf A. am 10. Juni 2021 Stellung nahm (act. R4). Am 6. Dezember 2021 beantwortete das Sozialamt B. Fragen des Departements Inneres und Sicherheit zu A. (act.