Im Falle der Beschwerdeführer dient der Bereitschaftsdienst zudem nicht unmittelbar der Behandlung und Betreuung der betroffenen Patienten, sondern der Unterstützung der operativ tätigen Ärzte. Kommt es diesbezüglich ausserhalb von Voranmeldungen zu seltenen Notfällen, so findet die Nutzung des pathologischen Dienstes gemäss Ausführungen der Beschwerdeführer in der Stellungnahme vom 13. Juni 2022 mehrheitlich im Kanton St. Gallen und der Klinik Stephanshorn statt, womit die Schnelluntersuchungen/Schnellschnitte nicht für die Notfallversorgung der Ausserrhoder Bevölkerung erforderlich sind.