40 MedBG bekennen, aber sie verlangten, dass ihnen dieser auch nach ihren Fähigkeiten zugestanden und die jetzige diskriminierende Praxis aufgegeben werde. Im Weiteren bemängeln die Beschwerdeführer, dass die Notfalldienstersatzabgabe zur Mitfinanzierung des ambulanten allgemeinmedizinischen Notfalldienstes verwendet werde.