Seite 6 Bereich zu tun. Mangels Transplantationen seien alle an Listenspitälern in der ganzen Ostschweiz tätigen Pathologinnen und Pathologen frei von irgendwelchen Diensten und Verfügbarkeiten, die ihrem Angebot eines 24/7 pathologischen Notfalldienstes auch nur annähernd gleichen würden. Sie würden sich zu einer ambulanten Dienstpflicht nach Art. 40 MedBG bekennen, aber sie verlangten, dass ihnen dieser auch nach ihren Fähigkeiten zugestanden und die jetzige diskriminierende Praxis aufgegeben werde.