Eine Ersatzabgabe für eine Pflicht, für die der Verpflichtete keinerlei Möglichkeit zur Erfüllung habe, sei und bleibe eine Strafaufgabe. Eine Einschränkung der Primärdienstpflicht auf eine Berufsgruppe (niedergelassene Arztpersonen), die in ihrer Heterogenität zu grossen Teilen nie dazu in der Lage gewesen sei, einen solchen Dienst zu leisten, erscheine willkürlich und habe mit Rechtsgleichheit nichts zu tun. Analog wäre der Militärdienst nur für Piloten zulässig und alle anderen Dienstpflichtigen müssten für den "individuellen Vorteil" diesen Dienst nicht zu können/dürfen, eine stattliche Ersatzabgabe weit über 100'000 Franken zahlen.