Strafzahlung über 33 Jahre in den Kantonen St. Gallen/AR von knapp 300'000 Franken zu. Nach ihren Informationen sei im Kanton Bern ein weniger umfassender ausgestalteter pathologischer Notfalldienst als vollwertig anerkannt worden (also keinerlei Ersatzabgabe). Eine Ersatzabgabe für eine Pflicht, für die der Verpflichtete keinerlei Möglichkeit zur Erfüllung habe, sei und bleibe eine Strafaufgabe.