In der Replik verweisen sie diesbezüglich insbesondere auf die Schnellschnitte, Schnellbeurteilungen und prozessualen Beratungen, welche auch ausserhalb der üblichen Dienstzeiten stattfänden. A3. sei immer nur zu 30% beschäftigt gewesen, so dass der volle NFDE-Satz in keinem Fall zutreffend wäre. Bei der Feuerwehr- und Militärdienstpflicht gebe es Ausnahmen von der Dienstpflicht und auch von der Zahlung von Ersatzabgaben, wenn die völlige Unfähigkeit zur Leistung des Dienstes nachgewiesen sei. Die derzeitige Lage liesse die Absurdität einer additiven Ersatzabgabe/Strafzahlung über 33 Jahre in den Kantonen St. Gallen/AR von knapp 300'000 Franken zu.