Dieser sei gleichzeitig auch amtsärztlicher Dienst, womit höhere Anforderungen an die dort eingesetzten Ärztinnen und Ärzte zu stellen seien als jene in der Notfallpraxis. Appenzell Ausserrhoden kenne im Unterschied zu anderen Kantonen keinen spezialärztlichen Notfalldienst. Für die Annahme einer Dienstuntauglichkeit sei massgebend, dass einer Spezialärztin oder einem Spezialarzt aufgrund der Aus-, Weiterund Fortbildung sowie des praktischen Werdegangs überhaupt keine allgemeinmedizinischen Kompetenzen (mehr) attestiert werden könnten. Dabei sei auch zu berücksichtigen,