Der Notfalldienst wird von der Appenzellischen Ärztegesellschaft organisiert. Dazu hat diese die Reglemente über den ambulanten ärztlichen Notfalldienst in den Kantonen Appenzell Ausser- und Innerrhoden vom 7. Mai 2018, das Reglement über den Hintergrund-/Amtsarztdienst vom 7. Mai 2018 sowie das Reglement über die ambulante Notfallstation am Spital D. erlassen.