H. Mit Eingabe vom 30. März 2022 (act. 13) reichten die Beschwerdeführer eine Replik ein, wozu sich die verfügende Behörde mit Schreiben vom 12. April 2022 (act. 16) vernehmen liess. Mit Schreiben vom 13. Juni 2022 (act. 20) nahmen die Beschwerdeführer nochmals Stellung. I. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 12. September 2022 (act. 23) stellte die Verfahrensleitung den Beteiligten die von Amtes wegen beigezogenen Reglemente über den Hin- tergrund-/Amtsarztdienst und die ambulante Notfallstation am Spital D. zu. J. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.