C. Je mit separater Verfügung vom 28. Dezember 2020 (act. 9.1.1) dispensierte die Appenzellische Ärztegesellschaft A1., A2. und A3. für das Jahr 2019 von der Mitwirkungspflicht im ambulanten Notfalldienst der Ärztinnen und Ärzte. Gleichzeitig wurden diese je einzeln verpflichtet, für das Jahr 2019 eine Ersatzabgabe von 4000 Franken zu bezahlen.