5. Zusammenfassend ergibt sich damit, dass das umstrittene Wasserbauprojekt auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, und durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gedeckt ist. Im Weiteren erweisen sich die geplanten Massnahmen als geeignet und erforderlich, um die im öffentlichen Interesse liegenden Ziele des Hochwasser- und Naturschutzes zu erreichen.