Seite 12 alternativen, gleich geeigneten Massnahmen zur vorgesehenen Bachöffnung und Verlegung des Ostasts ersichtlich, um die Ziele des Hochwasserschutzes und der naturnahen Gestaltung des Bachs bzw. der ökologischen Aufwertung gleichermassen zu erreichen. Angesichts des Gestaltungsspielraums der den projektierenden Behörden bei der konkreten Ausgestaltung des Projekts zukommt, ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die geplanten Massnahmen auch als erforderlich eingestuft hat.