19.11) und der Gefahrenkarte "Bauprojekt" (act. 19.16) lässt sich nicht abstreiten, dass mit dem Wasserbauprojekt eine markante Verbesserung der Hochwassergefährdung im Siedlungsgebiet bewirkt wird. Daraus geht ebenfalls hervor, dass lediglich auf der Strasse B. aufgrund des bestehenden Durchlasses Strasse B. eine lokale Erhöhung der Gefährdung auftritt (von Restgefährdung auf mittlere Gefährdung), da dieser Durchlass das Schutzziel HQ100 nicht vollumfänglich erfüllt.